Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB Treuhand)
Der DAILY TRUST Michèle Hafner, Ettenbergstrasse 35, 8907 Wettswil (Beauftragte)
1. Auftragserfüllung
Die Beauftragte übernimmt die in der individuellen Auftragsvereinbarung mit dem Auftraggeber definierten Dienstleistungen. Sie führt die vom Auftraggeber erteilten Aufträge mit der gebotenen Sorgfalt und nach Massgabe der anwendbaren Vorschriften Gesetze, Statuten, Reglemente aus. Gesetzeswidrige Handlungen kommt für die Beauftragte nicht in Frage.
2. Grundlagen
Die Beauftragte ist berechtigt, die vom Auftraggeber genannten Tatsachen, insbesondere Zahlenangaben, Inventare und Aufstellungen ihren Arbeiten als richtig zugrunde zu legen, soweit sie nicht offensichtliche, leicht und ohne grossen Zusatzprüfaufwand feststellbare Unrichtigkeiten feststellt. Die Bereinigung der Differenzen zwischen abgegebenen Buchhaltungsunterlagen und Listen resp. Bescheinigungen von Institutionen ist grundsätzlich Aufgabe des Auftraggebers.
3. Mitwirkung des Auftraggebers und Informationspflicht
Der Auftraggeber verpflichtet sich, alles zu tun und nichts zu unterlassen, damit die Beauftragte ihren Auftrag gemäss den gesetzlichen Bestimmungen sowie der ihr obliegenden Sorgfalt tatsächlich und sachgerecht erfüllen kann. Insbesondere hat der Beauftragten unaufgefordert alle für die Ausführung des Auftrags notwendigen Unterlagen vollständig und so rechtzeitig zu übergeben, dass der Beauftragten eine angemessene Bearbeitungszeit zur Verfügung steht. Die Beauftragte informiert den Auftraggeber über fehlende Belege und gibt ihm somit die Möglichkeit diese innert angemessener Frist nachzuliefern, sollte der Auftraggeber die Beauftragte damit zur Nachforschung dieser Belege beauftragen, sind diese mit den genannten Stundenansätzen unter Punkt 4 zu entschädigen. Werden die fehlenden Belege nicht innert angemessener Frist geliefert, verbucht die Beauftrage diese nach Buchführungspflichten. Ebenso ist der Auftraggeber verpflichtet, die Beauftragte zeitgerecht über alle Geschäftsvorfälle, Vorgänge und Umstände zu informieren, welche die Beauftrage zwecks ordnungsgemässer Erfüllung des Auftrages kennen muss.
4. Honorierung
Falls keine Kostendächer vereinbart sind, werden die erbrachten Dienstleistungen vom Auftraggeber nach Zeitaufwand entschädigt. Bei Vereinbarung eines Kostendaches zählen nur die Unterlagen, welche zu diesem Zeitpunkt vom Auftraggeber offengelegt wurden, ergibt sich im Nachhinein plötzliche Abweichungen der Unterlagen, ist für die Bearbeitung dieser zusätzlichen Unterlagen die Beauftrage nach Zeitaufwand zu entschädigen. Die Beauftragte erfasst die Zeit mit einer Stoppuhr und verrechnet diesen Zeitaufwand dem Auftraggeber.
Die erbrachten Dienstleistungen werden nach den untengenannten Honorarabsätzen der Beauftragten periodisch in Rechnung gestellt und sind innert 10 Tagen zu bezahlen, bei Zahlungsverzug ist nach der 1. Mahnung eine Mahngebühr von CHF 40.00 geschuldet. Vorbehalten bleiben abweichende schriftliche Vereinbarungen.
- CHF 100.- für sämtliche buchhalterische Leistungen
- CHF 200.- für Rechts und Steuerberatungen
Besprechnungstermine sowieso telefonische Gespräche werden dem Auftraggeber nicht belastet, diese Dienstleistung gehört zum Service der Beauftragten dazu, jedoch werden verspätetes Erscheinen sowie nicht Erscheinen zu einem Termin zur abgemachten Uhrzeit nach Zeitaufwand in Rechnung gestellt. Des Weiteren sind die hierfür entstanden Parkkosten ebenfalls zu entschädigen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, auf Verlangen einen angemessenen Kostenvorschuss zu leisten. Wird der Vorschuss nicht fristgerecht bezahlt, ist die Beauftragte berechtigt, die Arbeiten unverzüglich einzustellen, ohne dass irgendwelche Schadenersatzansprüche des Auftraggebers gelten gemacht werden können. Gleichzeitig sind die bis dahin erbrachte Leistungen dem Auftraggeber sofort und im vollen Umfang zu begleichen. Alle Ansätze und allfällige Kostendächer verstehen sich exkl. MWST, Auslagen und Gebühren/Kosten von Drittparteien.
5. Aufbewahrungspflicht
Der Auftraggeber ist ausschliesslich selbst für die 10-jährige Aufbewahrungspflicht verantwortlich. Bei Beendigung des Mandatenverhältnisses, dies im Interesse des Beauftragten, werden alle Akten unverzüglich herausgegen damit die Buchführungspflicht ungehindert von Dritten weitergeführt werden kann. Die Akten werden jedoch nur gegen schriftliche Anweisung (E-Mail, Post oder Fax) herausgegeben. Somit ist im Nachhinein die Beauftragte bei Verlust der Akten nicht verantwortlich.
6. Geheimhaltung
Die Beauftragte ist im Interesse des Vertrauensverhältnisses dazu verpflichtet über alle Angelegenheiten des Auftraggebers, stillschweigend zu bewahren. Diese Verpflichtung besteht nach Beendigung des Mandatenverhältnisses unbefristet weiter. Die Beauftragte ist jedoch zur Offenbarung berechtigt, soweit sie hierzu durch Gesetz oder eine behördliche oder gerichtliche Anordnung verpflichtet ist.
7. Inkrafttreten und Änderungen der AGB
Diese AGB treten per Oktober 2018 in Kraft und sind unteranderem auch ein Bestandteil der Datenschutzerklärung. Die Beauftragte ist jederzeit berechtigt, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen abzuändern und als aktualisierte Version für den Auftraggeber verbindlich in Kraft zu setzen.
8. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt schweizerisches Recht. Gerichtsstand ist Affoltern am Albis. Darüber hinaus ist die Beauftragte berechtigt, den Auftraggeber vor jedem von Gesetzes wegen zuständigen Gerichts zu belangen. Vorbehalten bleiben zwingende gesetzliche Bestimmungen.