Der Abzug von fiktiven Vorsteuern wurde stark ausgedehnt. Zur Vorsteuer berechtigt sind spezifische bewegliche Gegenstände, welche beim Bezug keine offene Mehrwertsteuer überwälzt wurde und eindeutig für unternehmerische Zwecke verwendet werden. Bei Handelsprodukten kann nun eine fiktive Vorsteuer geltend gemacht werden, unabhängig davon ob der Verkauf im In- oder Ausland erfolgt. Dementsprechend profitieren speziell Händler von den fiktiven Vorsteuern.