Bei Belegen von automatisierten Kassen müssen die Angaben über des Leistungsempfängers enthalten sein sofern das auf dem Beleg ausgewiesene Entgelt, einen vom Bundesrat festzusetzenden Betrag der aktuell bei CHF 400.- liegt, übersteigt.
Bei Belegen von automatisierten Kassen müssen die Angaben über des Leistungsempfängers enthalten sein sofern das auf dem Beleg ausgewiesene Entgelt, einen vom Bundesrat festzusetzenden Betrag der aktuell bei CHF 400.- liegt, übersteigt.