Seit dem 01.01.2018 gelten die neuen Mehrwertsteuersätze. Es ist unbedingt darauf zu achten, auf Kaufbelegen oder Rechnungen immer die aktuelle Mehrwertsteuer auszuweisen. Werden die falschen Steuersätze ausgewiesen, sind diese gegenüber der ESTV auch so abzurechnen.

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